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öffentlich


Bauantrag: Nutzungsänderung des Kellerraums von Büro zu Universalraum für Kleingewerbe auf Fl.Nr. 231/69 Gemarkung Sankt Wolfgang


Sachvortrag:
 
Der bisher als Büro genutzte und aufgrund der Hanglage von der Straße zugängliche Kellerraum soll für ein Kleingewerbe, z. B. Fußpflege, Friseur o. ä. umgenutzt werden.
Laut Stellplatzsatzung der Gemeinde sind hierfür zwei PKW-Stellplätze auf dem Grundstück herzustellen. Der Bauherr kann nur einen Stellplatz nachweisen und beantragt eine Abweichung von dieser Vorschrift.

Beschluss:
 
Dem Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung wird nicht stattgegeben.
 
Von der Möglichkeit des §3 der Garagen- und Stellplatzsatzung (Abschluss eines Ablösungsvertrages über den nicht nachgewiesenen Stellplatz) wird Abstand genommen.
 
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
6
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
6
 




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Gemeinde Sankt Wolfgang
Hauptstraße 9, 84427 Sankt Wolfgang
Tel.: 08085 188-0
E-Mail: info@st-wolfgang-ob.de
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Hauptstraße 9 · 84427 Sankt Wolfgang · Tel.: 08085 188-0 · info@st-wolfgang-ob.de
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