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öffentlich


Außenbereichssatzung "Klaus"; 2. Änderung


Sachvortrag:
 
Mit Antrag auf Vorbescheid hat der Eigentümer der Fl.Nr. 731 Gemarkung Jeßling die Prüfung zur Gebäudeerweiterung durch Einbau einer weiteren Wohneinheit beantragt.
 
Der Bauausschuss hat das gemeindliche Einvernehmen in seiner Sitzung am 04.09.2023 erteilt.
 
Das Landratsamt Erding hat den Antrag abgelehnt, weil in der Außenbereichssatzung "Klaus" maximal 2 Wohnungen je Grundstück zugelassen sind.
 
Aufgrund der Größe der Grundstücke könnte in diesem Bereich der Einbau von bis zu 3 Wohneinheiten zugelassen werden, wenn die entsprechenden Stellplätze nachgewiesen werden können. Hierzu wäre die Änderung der Satzung notwendig.
 
Mit Schreiben vom 14.12.2023 wird nunmehr vom Antragsteller die Änderung der Außenbereichssatzung "Klaus" auf 3 Wohneinheiten beantragt.

Beschluss:
 
Dem Antrag auf Änderung der Außenbereichssatzung "Klaus" auf 3 Wohneinheiten wird stattgegeben.
 
Die Verwaltung wird beauftragt, zu gegebener Zeit das Verfahren hierzu einzuleiten. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
0
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
0
 




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Gemeinde Sankt Wolfgang
Hauptstraße 9, 84427 Sankt Wolfgang
Tel.: 08085 188-0
E-Mail: info@st-wolfgang-ob.de
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