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öffentlich


Bauantrag: Ausbau des Dachgeschosses eines Nebengebäudes in eine Flüchtlingsunterkunft auf Fl.Nr. 474 Gemarkung Lappach


Sachvortrag:
 
Im Dachgeschoss eines Nebengebäudes soll eine Wohneinheit zur Unterbringung einer geflüchteten Familie entstehen.
 
Gem. § 246 BauGB sind Flüchtlingsunterkünfte im Außenbereich genehmigungsfähig, mit dem LRA Erding als Genehmigungsbehörde hat der Bauwerber schon vorab Kontakt aufgenommen und das Vorhaben erläutert.

Beschluss:
 
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
 




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Gemeinde Sankt Wolfgang
Hauptstraße 9, 84427 Sankt Wolfgang
Tel.: 08085 188-0
E-Mail: info@st-wolfgang-ob.de
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