Bauantrag: Abbruch des ehemaligen Rinderstalls für Neuerrichtung von zwei Wohneinheiten auf Fl.Nr. 506 Jeßling
Sachvortrag:
Der nicht mehr als solcher genutzte Rinderstall soll abgebrochen und stattdessen zwei Wohneinheiten (Wohnfläche ca. 190 bzw. 87 m²) errichtet werden. Die bestehende Scheune soll als Lager und Garage umgenutzt werden.
Für das Vorhaben wurde vom Landratsamt Erding im August 2023 ein Vorbescheid erteilt (damals für eine Wohneinheit).
Nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 f) BauGB ist die Errichtung von bis zu fünf Wohnungen in ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden zulässig.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:
7
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
7
Gemeinde Sankt Wolfgang
Hauptstraße 9,
84427 Sankt Wolfgang
Tel.: 08085 188-0
E-Mail: info@st-wolfgang-ob.de
Gemeinde Sankt Wolfgang Hauptstraße 9 ·84427 Sankt Wolfgang ·Tel.: 08085 188-0 ·info@st-wolfgang-ob.de
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